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Das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana - CA)

 

Die Confessio Augustana ist neben dem Apostolischen und Nicänischem Glaubensbekenntnis das wichtigste Dokument für die Lutherischen Kirchen.


Auf sie werden bis heute ihre Pfarrer ordiniert.
 

 

Die Confessio Augustana CA 1530 


Zusammen mit den Bekenntnissen der Confessio Tetrapolitana und der Fidei Ratio von Zwingli wurde auf dem Augsburger Reichstag am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana eingereicht, wobei nur die letzte verlesen wurde, die Philipp Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz verfasst hatte. Martin Luther, der seit 1521 exkommuniziert und mit der Reichsacht belegt war, hielt sich während des Reichstags in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch verfassten Schrift sollte eine Verständigung mit den Altgläubigen erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die Confutatio, womit die Confessio Augustana aus Sicht der Altgläubigen und des Kaisers widerlegt war. Die Apologie der Confessio Augustana wurde nicht mehr angenommen, und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit.
Die lutherischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreichte, in dem die Confessio Augustana reichsrechtlich anerkannt wurde.

 

Inhalt und Aufbau:

  • Artikel 1: Von Gott
  • Artikel 2: Von der Erbsünde
  • Artikel 3: Vom Sohn Gottes
  • Artikel 4: Von der Rechtfertigung
  • Artikel 5: Vom Predigtamt 
  • Artikel 6: Vom neuen Gehorsam                              
  • Artikel 7: Von der Kirche
  • Artikel 8: Was die Kirche sei?
  • Artikel 9: Von der Taufe
  • Artikel 10: Vom Heiligen Abendmahl
  • Artikel 11: Von der Beichte
  • Artikel 12: Von der Buße                            
  • Artikel 13: Vom Gebrauch der Sakramente
  • Artikel 14: Vom Kirchenregiment               
  • Artikel 15: Von Kirchenordnungen              
  • Artikel 16: Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment                           
  • Artikel 17: Von der Wiederkunft Christi zum Gericht                                                        
  • Artikel 18: Vom freien Willen                   
  • Artikel 19: Über die Ursache der Sünde    
  • Artikel 20: Vom Glauben und guten Werken
  • Artikel 21: Vom Dienst der Heiligen         
  • Artikel 22: Von den beiden Gestalten des Sakraments                                                 
  • Artikel 23: Vom Ehestand der Priester      
  • Artikel 24: Von der Messe                                   
  • Artikel 25: Von der Beichte                        
  • Artikel 26: Von der Unterscheidung der Speisen                                                      
  • Artikel 27: Von Klostergelübden               
  • Artikel 28: Von der Gewalt (Vollmacht) der Bischöfe

Auszüge aus den Artikeln: 

                                                                                                                                                         

Der 1. Artikel  Von Gott  
Erstlich wird einträchtig gelehrt und gehalten,
laut des Beschlusses des nicaenischen Konzils,
daß ein einziges göttliches Wesen sei, welches
genannt wird und wahrhaftig ist Gott, und sind
doch drei Personen in demselben einen göttlichen Wesen,

gleich gewaltig, gleich ewig, ohne Stück, ohne Ende,

von unermeßlicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und
Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. …
Deshalb werden verworfen alle Ketzereien, die
diesem Artikel zuwider sind, wie die Manichäer,
die zwei Götter gesetzt haben, einen bösen
und einen guten, ebenso die Valentinianer,
Arianer, Eunomianer, Mahometisten und alle
dergleichen, auch Samosatener, alte und neue,
die nur eine Person setzen und von diesen
zweien, Wort und heiligem Geist, Sophisterei
machen …

 

Der 18. Artikel   Vom freien Willen

Vom freien Willen wird so gelehrt, dass der
Mensch in gewissem Maße einen freien Willen
habe, äußerlich ehrbar zu leben und zu wählen
unter den Dingen, die die Vernunft begreift.
Aber ohne Gnade, Hilfe und Wirkung des Heiligen Geistes

kann der Mensch Gott nicht gefallen,

Gott nicht von Herzen fürchten oder an ihn glauben

oder nicht die angeborenen, bösen
Lüste aus dem Herzen werfen, sondern dies
geschieht durch den Heiligen Geist, der durch
Gottes Wort gegeben wird. Denn Paulus spricht
in 1. Kor 2: „Der natürliche Mensch vernimmt
nichts vom Geist Gottes.“ …

 

Der 19. Artikel  Über die Ursache der Sünde
Von der Ursache der Sünde wird bei uns gelehrt:
Wiewohl Gott, der Allmächtige, die ganze
Natur geschaffen hat und erhält, so bewirkt
doch der verkehrte Wille in allen Bösen und
Verächtern Gottes die Sünde, wie es denn der
Wille des Teufels und aller Gottlosen ist, der
sich, sobald Gott seine Hand abzog, von Gott
weg dem Argen zugewandt hat, wie Christus
sagt Joh 8: „Der Teufel redet Lügen aus seinem
Eigenen.“

 

Der 20. Artikel Vom Glauben und guten Werken
Den Unseren wird mit Unwahrheit aufgelegt,
dass sie gute Werke verbieten.

Denn ihre Schriften über die Zehn Gebote und andere
beweisen, dass sie von rechten christlichen
Ständen und Werken einen guten nützlichen
Bericht und Ermahnung hinterlassen haben,
davon man vor dieser Zeit wenig gelehrt hat,
sondern allermeist in allen Predigten zu kindischen,

unnötigen Werken, wie Rosenkränze,
Heiligendienst, Mönchwerden, Wallfahrten, Fasten, Feiertage,

Bruderschaften etc. angetrieben hat.
Solche unnötigen Werke rühmen auch unsere Gegner

jetzt nicht mehr so sehr wie vorzeiten.

Dazu haben sie auch gelernt, nun vom Glauben zu reden,

von dem sie doch vorzeiten gar nichts gepredigt haben.

Sie lehren denn nun, dass wir nicht allein aus Werken gerecht werden vor Gott,

sondern setzen den Glauben an Christus hinzu und sprechen,

dass Glaube und Werke uns vor Gott gerecht machen,

welche Lehre etwas mehr Trost bringen mag,

als wenn man allein lehrt, auf Werke zu vertrauen.
Weil nun die Lehre vom Glauben, die das
Hauptstück im christlichen Wesen ist, lange
Zeit - wie man bekennen muss - nicht betrieben
worden ist, sondern überall allein die Lehre
von den Werken gepredigt wurde, ist von den
Unseren folgende Unterrichtung gegeben worden:

Erstlich, dass unsere Werke uns nicht mit Gott versöhnen

und uns nicht Gnade erwerben können,

sondern das geschieht allein durch den Glauben -

wenn man nämlich glaubt, dass uns um Christi willen

die Sünden vergeben werden, der allein der Mittler ist,

um den Vater zu versöhnen. Wer nun meint, das durch Werke
zu erreichen und dadurch Gnade zu verdienen,
der verachtet Christus und sucht einen eigenen
Weg zu Gott gegen das Evangelium. …
Ferner wird gelehrt, dass gute Werke geschehen
sollen und müssen, aber nicht, dass man
darauf vertraue, durch sie Gnade zu verdienen,
sondern um Gottes willen und zu Gottes
Lob. Der Glaube ergreift immer nur die Gnade
und die Vergebung der Sünden; und weil
durch den Glauben der Heilige Geist gegeben
wird, darum wird auch das Herz erneuert,
gute Werke zu tun….

 

Der 21. Artikel  Vom Dienst der Heiligen
Vom Heiligendienst wird von den Unseren
also gelehrt, dass man der Heiligen gedenken
soll, damit wir unsern Glauben stärken, so wir
sehen, wie ihnen Gnade widerfahren und wie
ihnen durch Glauben geholfen ist; dazu daß
man ein Beispiel nehme von ihren guten Werken,

gleichwie Kaiserliche Majestät seliglich und göttlich

dem Exempel Davids folgen mag, Krieg wider den Türken zu fuhren;

denn beide sind sie in königlichem Amt, welches Schutz und Schirm
ihrer Untertanen fordert….

 

 

Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Bekenntnis

 

Hans-Joachim Köhler, Oberpfarrer i. R. | hansjoachimkoehler@msn.com